BEHANDLUNGSPFLEGE
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten Zuhause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Diese beinhaltet beispielweise Medikamentenvergabe, Wundversorgung, Anlegen und ablegen von Kompressionstrümpfen und Verbänden.
Außerdem können Injektionen und Infusionen verabreicht werden. Zudem erfolgen Blutzuckermessungen, Insulingaben und Portversorgungen
Persönlichkeit
Qualität
Pünktlichkeit
Individualität
ZUSÄTZLICHE DIENSTE
- Spritzen
- Katheterversorgung
- Verbände und Wundversorgung
- Verarbreichen und Überwachung von Medikamenten
- Versorgung von Pilz- und Hauterkrankungen
- Parentale Ernährung
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