Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten Zuhause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Diese beinhaltet beispielweise Medikamentenvergabe, Wundversorgung, Anlegen und ablegen von Kompressionstrümpfen und Verbänden.
Außerdem können Injektionen und Infusionen verabreicht werden. Zudem erfolgen Blutzuckermessungen, Insulingaben und Portversorgungen